Durchführung risikobasierter Kontrollmaßnahmen im Rahmen des Lieferkettengesetzes / Lieferkettensorgfalts-pflichtengesetzes plus Lieferantenmanagement vor Ort
Kontrollmaßnahmen vor Ort für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
„Die Überprüfung der Einhaltung der eigenen menschenrechtsbezogenen Standards bei unmittelbaren Zulieferern kann etwa durch eigene Kontrolle vor Ort, durch mit Audits beauftragte Dritte sowie durch die Inanspruchnahme anerkannter Zertifizierungs-Systeme oder Audit-Systeme erfolgen, soweit sie die Durchführung unabhängiger und angemessener Kontrollen gewährleisten. …” (Gesetzesbegründung, Besonderer Teil, S. 48).

Als Einkaufsagentur verfügen wir über viel operative Erfahrung im Bereich Lieferantenmanagement und ‑verbesserung.
U. a. haben wir in Indien eine Autoschalterproduktion aufgebaut. Im Rahmen der ISO 14001 Zertifizierung ging es darum, entsprechende Umweltstandards praktisch sicherzustellen. Darüber war die Herausforderung, dass z. B. die indische Mindestlohn- und Sozialversicherungsgesetzgebung bei Partnerunternehmen eingehalten wird. Darüber hinaus verfügen wir über jahrelange Erfahrung vor Ort in China, Brasilien und Südostasien.
Wir bieten an, als Service diese Kontrollmaßnahmen im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vor Ort durchzuführen. Im Sinne eines integrierten Lieferantenmanagements bieten wir gleichzeitig Themen wie Lieferschwierigkeiten, kontinuierliche Qualitätsverbesserungen, Kostensenkung oder Produktivitätssteigerung bei den Lieferantenbesuchen vor Ort mitabzudecken.