Der Liefer­ket­ten­gesetz – Dienstleister

Monitoring des Liefer­ket­ten­ge­setzes vor Ort durch Liefer­ketten-Inspek­teure: Durch­führung risiko­ba­sierter Kontroll­maß­nahmen und Abhil­fe­maß­nahmen als Dienst­leister im Rahmen des Liefer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setzes (LkSG) plus Liefe­ran­ten­ma­nagement vor Ort

Kontroll­maß­nahmen vor Ort für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Wir übernehmen das im LkSG gesetzlich vorge­schriebene Monitoring vor Ort für Sie:

„Die Überprüfung der Einhaltung der eigenen menschen­rechts­be­zo­genen Standards bei unmit­tel­baren Zulie­ferern kann etwa durch eigene Kontrolle vor Ort, durch mit Audits beauf­tragte Dritte sowie durch die Inanspruch­nahme anerkannter Zerti­fi­zie­rungs-Systeme oder Audit-Systeme erfolgen, soweit sie die Durch­führung unabhän­giger und angemes­sener Kontrollen gewährleisten. …”

Geset­zes­be­gründung, Beson­derer Teil, S. 48

Pflicht zu unver­züg­lichen Abhil­fe­maß­nahmen (nach § 7 Abs. 1)

“Stellt das Unter­nehmen fest, dass die Verletzung einer menschen­rechts­be­zo­genen oder einer umwelt­be­zo­genen Pflicht in seinem eigenen Geschäfts­be­reich oder bei einem unmit­tel­baren Zulie­ferer bereits einge­treten ist oder unmit­telbar bevor­steht, hat es unver­züg­liche Abhil­fe­maß­nahmen zu ergreifen, um diese Verletzung zu verhindern, zu beenden oder das Ausmaß der Verletzung zu minimieren. …”
Als Einkaufs­agentur verfügen wir über viel operative Erfahrung im Bereich Liefe­ran­ten­ma­nagement und 
‑verbes­serung.
U. a. haben wir in Indien eine Autoschal­ter­pro­duktion aufgebaut. Im Rahmen der ISO 14001 Zerti­fi­zierung ging es
darum, entspre­chende Umwelt­stan­dards praktisch sicher­zu­stellen. Darüber war die Heraus­for­derung, dass z. B. die
indische Mindestlohn- und Sozial­ver­si­che­rungs­ge­setz­gebung bei Partner­un­ter­nehmen einge­halten wird. Darüber hinaus verfügen wir über jahre­lange Erfahrung vor Ort in China, Brasilien und Südostasien.
Wir bieten an, als Service diese Kontroll­maß­nahmen im Sinne des Liefer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­gesetz vor Ort durch­zu­führen. Im Sinne eines integrierten Liefe­ran­ten­ma­nage­ments bieten wir gleich­zeitig Themen wie Liefer­schwie­rig­keiten, konti­nu­ier­liche Quali­täts­ver­bes­se­rungen, Kosten­senkung oder Produk­ti­vi­täts­stei­gerung bei den Liefe­ran­ten­be­suchen vor Ort mit abzudecken.

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